Gesundheitsamt und Marktgemeinde erarbeiten gemeinsamen Aktionsplan
Seit Anfang August müssen die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Diedorf im Landkreis Augsburg zum Schutz ihrer Gesundheit ihr Trinkwasser abkochen, nachdem bei einer Routineuntersuchung eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt wurde. Nach intensiver Forschung eines interdisziplinären Teams (Vertreter der Marktgemeinde, Wasserwerk Diedorf, Stadtwerke Augsburg, zwei Ingenieurbüros und Gesundheitsamt) wurde nun ein baulicher Mangel an einem Hochbehälter als Ursache identifiziert.
Sicherheitschlorung angeordnet
„Nun, da die Ursache gefunden wurde, kann mit den notwendigen Bau- und Sanierungsarbeiten begonnen werden“, so Monika Kolbe, Leiterin des Staatlichen Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg. „Dies macht eine Sicherheitschlorung notwendig, damit der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger auch während der Baumaßnahmen gewährleistet werden kann“, erklärt Kolbe das weitere Vorgehen.
Gemeinsam mit dem Krisenstab der Marktgemeinde Diedorf arbeitet das Gesundheitsamt des Landratsamtes nun mit Hochdruck daran, die technischen Voraussetzungen für eine Chlorung zu schaffen. Am Mittwoch, 5. September, soll mit der Chlorungsmaßnahme begonnen werden. Die betroffenen Gemeindemitglieder werden darüber über die lokalen Medien, die Internetseiten der Marktgemeinde Diedorf und des Landkreises sowie mit gesonderten Handzetteln, die ab Montag, 3. September, an alle Haushalte verteilt werden, informiert.
Wichtig: Erst, wenn im gesamten Versorgungsbereich der Marktgemeinde Diedorf über mehrere Tage eine wirksame Chlorkonzentration vorhanden ist, kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Das Wasser muss also auch weiterhin – bis zur Aufhebung der Abkochanordnung durch das Gesundheitsamt – abgekocht werden.
Die Desinfektion des Trinkwassers durch Chlor ist ein in Deutschland vom Umweltbundesamt geprüftes und zugelassenes Verfahren. Bei den in Deutschland zugelassenen Chlorkonzentrationen besteht keine Gesundheitsgefährdung. In einer geringen Dosierung, wie sie am Ausgang der Wasserwerke oder im Rohrnetz erfolgt, ist Chlor für die Gesundheit vollkommen unbedenklich.
Marktgemeinde bemüht sich um schnelle Mängelbeseitigung
„Selbstverständlich setzen wir alles daran, die aufgezeigten Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen“, betont Diedorfs Bürgermeister Peter Högg. „Unter dem Schirm des Abkochgebotes wurde uns eine intensive Ursachenforschung ermöglicht. Mit sehr großem personellen Aufwand haben in dieser Zeit die Mitarbeiter der Marktgemeinde – hier schließe ich ausdrücklich die Gemeindewerke und den Bauhof mit ein – gemeinsam mit den Mitarbeitern des Staatlichen Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg, den Mitarbeitern der Stadtwerke Augsburg und zweier Ingenieurbüros sehr gut zusammengearbeitet. Jetzt geht es daran, mit dem Schutz der Chlorung die aufgezeigten Mängel schnell zu beseitigen, um möglichst bald allen wieder hygienisch einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können. Dabei sind wir auf die Unterstützung und das Verständnis aller Systemnutzer angewiesen.
Zur voraussichtlichen Dauer der Chlorungsmaßnahme kann laut Gesundheitsamt derzeit noch keine verlässliche Angabe erfolgen. „Natürlich sind sowohl die Marktgemeinde als auch wir als Gesundheitsamt sehr bemüht, die Dauer der Sicherheitschlorung so kurz wie möglich zu halten. Eine genaue Einschätzung ist erst möglich, nachdem uns die Gefährdungsanalyse der Marktgemeinde Diedorf vorliegt“, betont Monika Kolbe. Sie sei zuversichtlich, dass die Trinkwasserproblematik in Diedorf zeitnah gelöst werden kann, da die Zusammenarbeit mit Bürgermeister Högg und der Gemeindeverwaltung ausgesprochen kooperativ und vertrauensvoll sei und an der Erstellung der Gefährdungsanalyse bereits mit Hochdruck gearbeitet werde, so Kolbe weiter.
Informationen unter www.markt-diedorf.de
Umfassende Informationen zum weiteren Verlauf wird die Marktgemeinde Diedorf allen Bürgerinnen und Bürgern immer aktuell auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen. Das Bürgertelefon zum Thema Trinkwasser ist unter 08238/3003-49 zu erreichen.
Chronologie
03.08.18 – Feststellung einer Verunreinigung
04.08.18 – Abkochanordnung durch das Gesundheitsamt
→ Ursachenforschung (keine Chlorung möglich)
30.08.18 – Anordnung der Sicherheitschlorung
05.09.18 – Beginn der Chlorungsmaßnahme, d.h. Beginn der Zudosierung ins Trinkwasser Chlorgehalt 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser