Wir für Diedorf

Aufgaben und Themen der Ausschüsse

Hauptverwaltungsausschuss:

Verkehrs-, Kindergarten-, Personal-, Friedhofsangelegenheiten, Kultur- und Gemeinschaftspflege, Partnerschaften, Sport- und Vereinsleben, Gewährung von Zuschüssen, Erwachsenenbildung sowie Angelegenheiten der Senioren.

Finanzausschuss:

Haushaltsberatung und -planung auf Basis der im Marktgemeinderat beschlossenen Projekte.

Bauausschuss:

Aufstellung von Bauleitplänen, Beratung der Bauanträge, Widmungen und Benennung von Straßen nach Straßen- und Wegerecht, Umlegungsverfahren.

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Entwicklung:

Grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen, Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes, Grundsätzliche Fragen der Ortsentwicklung, Entwicklung eines Konzeptes für das Umweltzentrum, von Energiekonzepten und eines kommunalen Umweltkonzepts. Zusammenarbeit mit Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Umweltverbänden und sonstigen Organisationen auf kommunaler Ebene.

Werkausschuss Gemeindewerke Diedorf:

Versorgung des Gebietes der Marktgemeinde Diedorf mit Trinkwasser (Förderung und Verteilung) und Energie. Entsorgung des Abwassers.

Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe.

Schulverband:

Angelegenheiten der Mittelschule im Verbund mit den Nachbargemeinden Gessertshausen und Kutzenhausen.

Zweckverband Abwasserbeseitigung
Schmuttertal:

Angelegenheiten der gemeinsamen Abwasserbeseitigung über die zentrale Kläranlage der Kommunen Diedorf, Gablingen (Teil), Gersthofen (Teil), Gessertshausen, Neusäß, Stadtbergen (Teil) in Hirblingen.

Hochwasserzweckverband:

Angelegenheiten zur Unterhaltung und für Hochwasserschutzmaßnahmen
der gemeinsamen Gewässer der Kommunen Bobingen, Diedorf, Gessertshausen, Großaitingen und Schwabmünchen.

Kuratorium Gemeindebücherei:

Angelegenheiten der Gemeindebücherei Diedorf.

Jugendbeauftragte:

Die Jugendbeauftragten sind die Bindeglieder zwischen den Jugendlichen in der Marktgemeinde und dem Marktgemeinderat.